Ansprechpartnerin ev. Religion
Frau Mahlmann
Das Fach evangelische Religion
In Evangelischer Religionslehre werden die Schülerinnen und Schüler in die Lektüre und Auslegung von Bibeltexten nach historisch-kritischer Methode eingeführt. Sie lernen die fünf Weltreligionen kennen, im Unterricht werden ethische Fragestellungen erörtert (z.B. Liebe und Sexualität in Klasse 9) und Personen der Kirchengeschichte (z.B. Paulus, Martin Luther, Dietrich Bonhoeffer, Gandhi) stellen sich und ihren Glauben den Schülerinnen und Schülern vor. So wird ein traditionell christliches Grundwissen, sowie ein religiöses Grundverständnis vermittelt. Die Themen orientieren sich am niedersächsischen Lehrplan für Evangelische Religionslehre. In den Klassenstufen 12 und 13 orientieren sich die Kollegen der Fachgruppe an den vorgegebenen Themen des niedersächsischen Kultusministeriums für das Zentralabitur, nachzulesen unter www.nibis.de .
Evangelische Religionslehre wird an der Goetheschule von Klasse 5 bis in die Oberstufe unterrichtet. In der Qualifikationsphase kann Evangelische Religionslehre als mündliches Prüfungsfach (P5) angewählt werden. Am Unterricht kann jeder ungeachtet der Konfession oder auch konfessionslos teilnehmen. Die Teilnahme ist nach der Anmeldung verpflichtend und die Note ist versetzungsrelevant.
Da Schülerinnen und Schüler von Katholische Religionslehre oder dem Ersatzfach Werte und Normen in den evangelischen Religionsunterricht wechseln, hat die Fachgruppe einen Begriffskatalog zu den einzelnen Themen zusammengestellt, der die Wissensgrundlage für diese Wechsler aufzeigt (einzusehen bei den Fachlehrern).
Im Fach Evangelische Religionslehre wird die Bibelexegese, wie oben schon erwähnt, nach der historisch-kritischen Methode gelehrt. Dies bedeutet auch, dass der Kreationismus (aus den USA stammende Auslegung der Schöpfungsgeschichten) nicht gelehrt wird. Des Weiteren prüft die Fachgruppe Materialien, die von Organisationen kostenlos an die Schulen verschickt werden, gewissenhaft auf die jeweiligen Inhalte, so dass sichergestellt wird, dass Schülerinnen und Schüler nicht von Gruppen beeinflusst werden können, die die Evangelische Kirche als Sekte einstuft bzw. die die Bundesrepublik Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft im Sinne der Religionsfreiheit anerkennt (z.B. Scientology).