Maskenpflicht in Bussen

Da jetzt alle Jahrgänge wieder in die Schule kommen, kann der Mindestabstand in den Schulbussen nicht mehr in allen Fällen eingehalten werden. Daher ist es äußerst wichtig, dass jeder Fahrgast zum Schutz aller Personen den Mund- und Nasenschutz ordnungsgemäß trägt.

Der Landkreis Northeim weist darauf hin, dass „… die Busunternehmen gem. § 3 BefBedV die Möglichkeit haben, Fahrgäste ohne Mund- und Nasenschutz von der Beförderung auszuschließen.“.

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